
Das OVG Münster hat über die Rechtmäßigkeit der Räumung des Hannibal-Wohnkomplexes mit 753 Menschen durch die Stadt Dortmund 2017 verhandelt. Der Ausgang ist offen.
Der Beitrag Gutachter-Streit um Hannibal-Räumung: Entscheidung im Rechtsstreit mit Stadt Dortmund ist offen erschien zuerst auf Hellweger Anzeiger.







