
Das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster hat in zwei Verfahren über rechtsextreme Demonstrationen in Dortmund entschieden. Vorherige Entscheidungen sind gekippt.
Der Beitrag Rechtsstreit wegen verbotener Neonazi-Parolen: Erfolg für die Polizei Dortmund in zwei Fällen erschien zuerst auf Hellweger Anzeiger.





